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   LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07   

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https://dejure.org/2008,10623
LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07 (https://dejure.org/2008,10623)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.08.2008 - L 7 R 187/07 (https://dejure.org/2008,10623)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. August 2008 - L 7 R 187/07 (https://dejure.org/2008,10623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente nach einem noch während des ersten Ehejahres verstorbenen Versicherten; Maßgeblichkeit der Bedeutung einer Versorgungsabsicht für den Heiratsentschluss eines Versicherten für die gesetzliche ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB VI § 46 Abs. 2a
    Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach Tod des Versicherten im ersten Ehejahr, Vermutung einer Versorgungsehe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07
    Auf der anderen Seite sollen nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 28. März 1973 - 5 RKnU 11/71, BSGE 35, 272 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO) alle Umstände des Einzelfalles, die nicht schon von der Vermutung selbst erfasst sind und geeignet sind, einen Schluss auf den Zweck der Heirat zuzulassen, als besondere Umstände zu berücksichtigen sein.

    Ob daran festzuhalten ist, kann dahingestellt bleiben, weil auch bei einer Gesamtbetrachtung unter gleichgewichtiger Berücksichtigung der Motive beider Ehepartner (in diese Richtung: BSG, Urt. v. 28. März 1973, a.a.O.) zur Überzeugung des Senats feststeht, dass die Versorgung der Klägerin nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war.

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2007 - L 8 R 112/06

    Ausschluss von Witwenrente bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07
    Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass einer langjährig bestehenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch eine bewusste Entscheidung für diese inzwischen gesellschaftlich weitgehend akzeptierte Form des Zusammenlebens zugrunde gelegen haben kann und dass unter diesen Umständen dem Entschluss, diese Form des Zusammenlebens zu beenden und eine Ehe einzugehen, das Motiv der Sicherung der Hinterbliebenenversorgung des überlebenden Partners zugrunde liegen kann (so auch Urteil des Schl.-Holst. LSG vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06; Bayer. LSG, Urt. v. 2. Februar 1972 - L 2 U 98/70, Breith. 1972, S. 742).

    Zwar ist der Auffassung des 8. Senats des Landessozialgerichts aus seiner Entscheidung vom 21. März 2007 (a.a.O.) zuzustimmen, nach der es problematisch ist, auf die individuell sehr unterschiedliche und schwer belegbare Reaktion des Einzelnen zu der Kenntnis von einer lebensbedrohlichen Erkrankung abzustellen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 07.12.2006 - L 1 R 99/06

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07
    Auf die Frage, ob die Klägerin nach der vorliegenden medizinischen Situation "sicher erwartet haben" konnte, dass ihr Mann die Krebserkrankung um mehr als 1 Jahr überleben werde (vgl. dazu LSG Schlesw.-Holst., Urt. vom 7. Dezember 2006 - L 1 R 99/06), kommt es nach Auffassung des Senats unter diesen Umständen nicht an.
  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07
    Der Senat geht mit der in Literatur und Rechtsprechung allgemein vertretenden Auffassung davon aus, dass als Umstand, der gegen eine Versorgungsehe sprechen kann, der unvorhersehbare plötzliche Tod des Versicherten, z. B. durch Unfall oder Verbrechen anzusehen ist (vgl. Kamprad in: Hauck/Noftz, SGB VI, K § 46 Rz. 38; Butzer in: GK-SGB VI, § 46 Rz. 113; Vogel in: DAngVers 2001, 434, 435; so ausdrücklich die Gesetzesbegründung zum Altersvermögensgesetz, BT-Drucks. 14/4595, S. 44).
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07
    Die gesetzliche Vermutung basiert auf einer Typisierung und bezweckt auch, dass zur Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts keine "unerfreulichen und im Ergebnis unsicheren Ausforschungen im Bereich der privaten Lebenssphäre" vorgenommen werden müssen (BSG, Urt. v. 3. September 1986 - 9a RV 8/84 - BSGE 60, 204 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05, veröffentl. in juris; Gürtner in: KassKomm., § 46 SGB VI Rz. 46c; Rohr/Sträßer/Dahm, Bundesversorgungsgesetz, § 38 Anm. 5.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - L 8 R 207/06

    Witwerrente - Widerlegung der Versorgungsvermutung - lebensbedrohliche Erkrankung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07
    Teilweise wird davon ausgegangen, dass eine länger dauernde nichteheliche Lebensgemeinschaft vor der Eheschließung als besonderer Umstand gegen die Versorgungsvermutung sprechen könne (vgl. Schl.-Holst. LSG, Urt. v. 7. März 2007 - L 8 R 207/06).
  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 32.64

    Anspruch auf Witwengeld bei gesetzlicher Vermutung einer "Versorgungsheirat" -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07
    Unter Zugrundelegung jedenfalls der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 1966 - II C 32.64, BVerwGE 25, 221) ist die Vermutung der Versorgungsehe bereits widerlegt, wenn nachweislich für einen der Ehegatten die Absicht, dem Hinterbliebenen eine Versorgung zu verschaffen, nicht maßgebend war.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - L 21 R 39/05

    Versorgungsehe; Anforderungen an die Widerlegbarkeit der gesetzlichen Vermutung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07
    Die gesetzliche Vermutung basiert auf einer Typisierung und bezweckt auch, dass zur Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts keine "unerfreulichen und im Ergebnis unsicheren Ausforschungen im Bereich der privaten Lebenssphäre" vorgenommen werden müssen (BSG, Urt. v. 3. September 1986 - 9a RV 8/84 - BSGE 60, 204 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05, veröffentl. in juris; Gürtner in: KassKomm., § 46 SGB VI Rz. 46c; Rohr/Sträßer/Dahm, Bundesversorgungsgesetz, § 38 Anm. 5.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2010 - L 7 R 58/09

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Entsprechendes gilt nach Auffassung des Senats, wenn die tödlichen Folgen einer Erkrankung zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht vorhersehbar oder den Ehepartnern nachweislich nicht bekannt waren (vgl. das Urteil des Senats vom 19. August 2008 - L 7 R 187/07, veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 2897/11
    Eine palliative Chemotherapie führe nicht zur Vermutung einer Versorgungsabsicht, wenn die Absicht zur Heirat schon vorher bestanden habe und die Schwere der Erkrankung dem hinterbliebenen Ehegatten nicht bekannt gewesen sei (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. August 2008 - L 7 R 187/07 -, in juris), oder wenn er wirtschaftlich unabhängig sei (LSG Bayern, Urteil vom 3. Dezember 2008 - L 1 R 503/07 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 3637/11
    Jedoch ist auch bei einer nach objektiven Maßstäben schweren Erkrankung mit einer ungünstigen Prognose der Nachweis nicht schlechterdings ausgeschlossen, dass dessen ungeachtet aus anderen als aus Versorgungsgründen geheiratet wurde (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2007 - L 16 R 610/06 - LSG Schleswig-Holstein vom 19. August 2008 - L 7 R 187/07).
  • SG Lüneburg, 02.12.2008 - S 33 R 387/06
    Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob es ausreichend ist, dass lediglich für einen der Ehegatten die Absicht, dem überlebenden Partner eine Versorgung zu verschaffen, nachweislich nicht maßgebend gewesen ist (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 28.08.2008, Az. L 1 R 193/06, zweifelnd Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil v. 19.08.2008, Az. L 7 R 187/07), denn auch der Kläger konnte durch seine Einlassungen in der mündlichen Verhandlung Zweifel hieran nicht ausräumen.
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